Teenager-Sprechstunde

Jeden Dienstag von 17:00 bis 18:00 Uhr
Teenager-Sprechstunde

Dein erster Besuch beim Frauenarzt?

Bei Deinem ersten Besuch beim Frauenarzt bist Du bestimmt ziemlich aufgeregt. Der erste Gang zum Frauenarzt ist für viele Mädchen mit Unbehagen verbunden. Angst brauchst Du nicht zu haben! Wenn Du das erste Mal zu uns kommst, lernen wir uns erstmal kennen. Eine Untersuchung findet nur statt, wenn Du es möchtest. Du darfst auch gerne eine Freundin, Deinen Freund oder Deine Mutter mitbringen.

Auf dieser Seite haben wir Antworten auf ein paar Fragen aufgeschrieben, die Dich vielleicht interessieren. Wenn Du einen Frauenarzt benötigst, kannst Du jeden Dienstag von 17:00 bis 18:00 Uhr einfach ohne Termin in unsere offene Teenager-Sprechstunde kommen. Falls Dir das nicht so gut passt, kannst Du gerne einen Termin an einem anderen Tag bei uns ausmachen. Ruf uns einfach an oder schreib uns über das Kontaktformular.

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Antworten auf Fragen, die du vielleicht hast

Dabei kommt es gar nicht so sehr auf das Alter an. Wenn Du Fragen in Bezug auf Deinen Körper, Sexualität, Verhütungsmethoden oder den Schutz gegen Geschlechtskrankheiten hast, kannst Du diese Themen mit uns besprechen. Bei bestimmten Symptomen solltest Du unbedingt schnell zum Frauenarzt gehen. Zum Beispiel, wenn Du starke Schmerzen im Unterleib oder in der Brust hast oder wenn die Periode besonders stark oder unregelmäßig

Bei Deinem ersten Besuch in unserer Praxis führen wir erstmal ein Gespräch und lernen uns kennen. Um etwas mehr über Dich zu erfahren, stellen wir Dir ein paar Fragen, zum Beispiel ob Du schon einmal operiert wurdest, wann Deine letzte Blutung war oder ob Du Medikamente einnimmst. Es wäre gut, wenn Du deinen Impfausweis mitbringst!

Eine Untersuchung wird erst dann durchgeführt, wenn Du es möchtest. Du brauchst auch keine Angst davor zu haben. Die Untersuchung dauert nicht lange und dient dazu, zu schauen, ob bei Dir alles in Ordnung ist.

Wenn Deine Eltern nichts über Deinen Besuch bei uns erfahren dürfen, dann sag uns das unbedingt in der Sprechstunde. Bis zu Deinem 14. Lebensjahr sind wir verpflichtet Deinen Eltern Auskunft zu geben, wenn sie uns danach fragen. Anschließend liegt es bis zur Volljährigkeit im Ermessen Deines Arztes. Ab Deinem 18. Lebensjahr dürfen wir niemandem von Deinem Besuch bei uns erzählen, wenn Du das nicht möchtest.

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