Mutterschafts-Untersuchungen
Durch regelmäßige Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen beobachten wir die Entwicklung des Kindes und der Mutter während der Schwangerschaft. Alle wichtigen Untersuchungsergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen, den Sie am besten ständig bei sich tragen. Werden die Untersuchungstermine regelmäßig wahrgenommen, können Komplikationen frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Vorsorge nach der Mutterschafts-Richtlinie sowie medizinisch notwendige Untersuchungen bei Auffälligkeiten. Zusätzliche Untersuchungen ohne entsprechende Indikation können Selbstzahlerleistungen sein. Wir besprechen vorab mit Ihnen, welchen Nutzen und welche Grenzen ein Test hat und ob Kosten entstehen. Bei privater Versicherung richtet sich die Erstattung nach Ihrem Tarif.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über alle wichtigen Untersuchungen während der Schwangerschaft.
Welche Untersuchungen stehen an?
- Sie bekommen Ihren Mutterpass ausgehändigt, in dem alle wichtigen Werte bis zum Ende der Schwangerschaft festgehalten werden. Tragen Sie Ihren Mutterpass am besten immer bei sich.
- Mit dem ersten vaginalen Ultraschall wird überprüft, ob der Embryo sich in der Gebärmutter eingenistet hat und ob es sich um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt.
- Das erste reguläre Ultraschallscreening findet zwischen 8+0 und 11+6 Schwangerschaftswochen statt. Dabei beurteilen wir unter anderem Größe, Herztätigkeit und Entwicklung des Kindes und überprüfen den errechneten Geburtstermin.
- Wir bestimmen Ihre Blutgruppe und schauen, ob bei Ihnen Antikörper gegen Blutgruppen-Antigene vorliegen.
- Blut und Urin werden auf ausgewählte Infektionen untersucht. Möglichst früh nach Feststellung der Schwangerschaft wird das Blut auf Hepatitis B (HBsAg) untersucht, sofern keine nachgewiesene Immunität vorliegt. Der HBsAg-Test sucht nach einer Infektion, nicht nach schützenden Antikörpern. Bei positivem Befund werden die weitere Betreuung und der Schutz des Neugeborenen durch aktive und passive Impfung unmittelbar nach der Geburt geplant.
Über zusätzliche Untersuchungen entscheiden Sie nach individueller Beratung:
- Das Ersttrimester-Screening und ein nicht-invasiver Pränataltest (NIPT) können Hinweise auf bestimmte Chromosomenveränderungen geben. Sie sind keine abschließende Diagnose und ersetzen keine Ultraschalluntersuchung. Der NIPT auf die Trisomien 13, 18 und 21 kann in begründeten individuellen Situationen eine Kassenleistung sein; er ist keine Routineuntersuchung für alle Schwangeren.
- Ein Präeklampsie-Screening schätzt das Risiko für eine schwangerschaftsbedingte Bluthochdruckerkrankung ab. Bei erhöhtem Risiko besprechen wir vorbeugende Maßnahmen und die weitere Betreuung.
- Antikörpertests auf Toxoplasmose oder Cytomegalie können Hinweise auf frühere oder frische Infektionen geben. Bei CMV bedeuten vorhandene Antikörper keinen vollständigen Schutz. Über zusätzliche Tests und mögliche Kosten beraten wir Sie individuell.
- Das zweite Ultraschallscreening findet zwischen 18+0 und 21+6 Schwangerschaftswochen statt. Bringen Sie Ihren Partner gerne mit zu dem Termin. Wenn Sie möchten, können Sie jetzt auch das Geschlecht Ihres Kindes erfahren.
- Zwischen 24+0 und 27+6 Schwangerschaftswochen wird ein 50-g-Glukose-Suchtest auf Schwangerschaftsdiabetes angeboten. Dafür müssen Sie nicht nüchtern sein. Bei einem auffälligen Ergebnis folgt ein diagnostischer 75-g-Glukosetoleranztest, für den Sie nüchtern kommen müssen.
Spezielle Untersuchungen:
- Um Fehlbildungen des Kindes rechtzeitig zu erkennen, kann bei Risikoschwangerschaften zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche eine ausführliche Ultraschall-Feindiagnostik Untersuchung bei unseren Pränataldiagnostikern durchgeführt werden.
- Ob Verlaufskontrollen auf Toxoplasmose oder Cytomegalie sinnvoll sind, hängt von den bisherigen Befunden und Ihrer individuellen Situation ab. Bei Beschwerden oder einem konkreten Infektionskontakt melden Sie sich bitte zeitnah bei uns.
- Das dritte reguläre Ultraschallscreening findet zwischen 28+0 und 31+6 Schwangerschaftswochen statt. Wir beurteilen unter anderem Wachstum und Lage des Kindes sowie Fruchtwassermenge und Plazenta. Weitere Untersuchungen richten sich nach dem Verlauf.
- Ab der 30. Schwangerschaftswoche möchten wir Sie alle 2 Wochen sehen, um zu schauen, dass bei Ihnen und Ihrem Kind alles in Ordnung ist.
- Bei RhD-negativen Schwangeren kann eine Anti-D-Prophylaxe die Bildung von Antikörpern gegen kindliche rote Blutkörperchen verhindern. Bei einer Einlingsschwangerschaft kann der kindliche Rhesusfaktor ab 11+0 Schwangerschaftswochen aus mütterlichem Blut bestimmt werden. Ist das Kind sicher RhD-negativ, kann auf die routinemäßige Anti-D-Gabe verzichtet werden. Ist es RhD-positiv oder der Befund unbekannt, wird die Prophylaxe in der Regel zwischen 27+0 und 29+6 Schwangerschaftswochen angeboten, sofern noch keine Anti-D-Antikörper vorliegen.
- Zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche kann ein kombinierter Abstrich aus dem Scheiden- und Analbereich auf B-Streptokokken erfolgen. Bei einem positiven Befund wird während der Geburt in der Regel eine Antibiotikaprophylaxe zum Schutz des Kindes empfohlen. Nutzen, Kosten und Ausnahmen erläutern wir auf der Seite zu Infektionen in der Schwangerschaft.
