E-Rezept: Für wen und wie es funktioniert
Ab dem 1. Januar 2024 werden die meisten verschreibungspflichtigen Medikamente für gesetzlich versicherte Patientinnen digital, mittels des E-Rezepts, verschrieben. Um ein E-Rezept zu erhalten, benötigen Sie eine Versichertenkarte mit Chip. Das bekannte rosa Rezept bleibt für spezielle Medikamente und Hilfsmittel, wie z.B. eine Milchpumpe, weiterhin bestehen. Auch Patientinnen ohne Versichertenkarte erhalten weiterhin das herkömmliche Rezept. Einige Privatrezepte und Rezepte für privat Versicherte sind aktuell noch nicht digitalisiert; wir informieren Sie, sobald sich dies ändert.
Ablauf des E-Rezepts
Direkte Rezeptausstellung nach Ihrem Termin
Wenn Sie einen Termin in unserer Praxis hatten und im Anschluss ein Rezept benötigen, können Sie dieses direkt in der Apotheke einlösen. Das E-Rezept wird elektronisch an Ihre Versichertenkarte übermittelt. In der Apotheke wird Ihre Karte eingelesen und das Rezept kann unmittelbar eingelöst werden.
Ablauf bei Folgerezepten
Benötigen Sie ein Folgerezept, aber haben keinen aktuellen Termin, können Sie dieses in unserer Praxis anfordern. Unsere medizinischen Fachangestellten bereiten das Rezept vor, es muss jedoch noch von einem Arzt signiert werden. Deshalb ist das Rezept nicht sofort einlösbar. Wenn Sie vormittags bis 13:00 Uhr kommen, können Sie das Rezept in der Regel ab 15:00 Uhr einlösen. Für Nachmittagsbesuche ist die Einlösung eventuell erst am Folgetag möglich. Folgerezepte können nur ausgestellt werden, wenn Sie im laufenden Quartal bereits in unserer Praxis waren. Das physische Abholen des Rezepts entfällt, da es digital auf Ihrer Versichertenkarte verfügbar ist.