Ärztliche Zweitmeinung

Ärztliche Zweitmeinung

Sie möchten vor einer Gebärmutter-Entfernung einen zweiten Arzt konsultieren?

Vor einer geplanten Entfernung der Gebärmutter (Hysterektomie) haben Sie als Patientin Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Seit 2019 besteht diese Möglichkeit vor Operationen einen weiteren Arzt zu konsultieren auch für gesetzlich Versicherte.

Eine ärztliche Zweitmeinung soll Ihnen als unabhängige Beratung zusätzliche Sicherheit geben, ob der Eingriff wirklich notwendig ist. Dazu sehen wir uns noch einmal die Befunde Ihres behandelnden Frauenarztes an und untersuchen Sie auch noch einmal selbst, wenn es Unklarheiten gibt. Ausgenommen vom Zweitmeinungs-Verfahren sind bösartige Krebserkrankungen, weil es bei diesen Erkrankungen sonst zu einer gefährlichen Verzögerung der Behandlung kommen kann.

Falls bei Ihnen eine Operation geplant ist und Sie gerne einen zweiten Arzt konsultieren möchten, machen Sie gerne einen Termin in unserer Praxis aus. Auf dieser Seite versuchen wir Ihnen einige Fragen zur ärztlichen Zweitmeinung zu beantworten. 

Hysterektomie Ärztliche Zweitmeinung Bielefeld. Gebärmutterentfernung.
Häufig gestellte Fragen
Wann kommt eine ärztliche Zweitmeinung in Frage?

Eine ärztliche Zweitmeinung soll Ihnen als Patientin vor einer Gebärmutter-Entfernung die Möglichkeit geben, sich bei einem weiteren Mediziner über mögliche Therapie- und Handlungsalternativen beraten zu lassen. Dadurch sollen Sie als Patientin in die Lage versetzt werden, die für Sie persönlich richtige Entscheidung zu treffen. Privat versicherten Patientinnen stand diese Möglichkeit schon lange offen. Gesetzlich versicherte Patientinnen haben seit 2019 die Möglichkeit sich bei bestimmten Eingriffen beraten zu lassen.

Spätestens 10 Tage vor der Operation muss Ihr behandelnder Arzt Sie über die Möglichkeit informieren, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Im gynäkologischen Bereich handelt es sich bei solchen Eingriffen häufig um die Entfernung der Gebärmutter (Hysterektomie). Bösartige Krebserkrankungen sind von der Regelung ausdrücklich ausgenommen. Der Grund ist, dass eine Verzögerung im Behandlungsablauf nachteilig für Sie sein könnte.

Eine ärztliche Zweitmeinung muss unabhängig sein. Das bedeutet, dass sie nicht im selben Krankenhaus oder derselben Praxis eingeholt werden sollte, die den Eingriff durchführen wird. Ärzte, die eine Zweitmeinung abgeben, brauchen dafür außerdem eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Für diese Genehmigung müssen die Ärzte bestimmte Voraussetzungen nachweisen und Erfahrung in dem entsprechenden Fachgebiet haben.

In unserer Praxis haben Dr. Rolf Englisch, Martina Englisch und Heike Eisendrath die Genehmigung eine ärztliche Zweitmeinung abzugeben.

Die Zweitmeinung umfasst die Durchsicht Ihrer vorherigen Befunde und ein ausführliches Anamnesegespräch. Wir als Ärzte müssen uns einen guten Eindruck über Ihre Erkrankung machen, um eine klare Meinung abzugeben. Aus diesem Grund führen wir, wenn nötig, noch eine körperliche Untersuchung durch und veranlassen gegebenenfalls weitere diagnostische Maßnahmen um Unklarheiten zu klären.

Wenn wir einen guten Eindruck über Ihre Erkrankung gewonnen haben, teilen wir Ihnen anschließend mit, ob der geplante Eingriff aus unserer Sicht notwendig ist. Wenn es gute Alternativen gibt, klären wir Sie auch darüber auf.

Wenn Sie sich dazu entschieden haben eine Zweitmeinung einzuholen, fragen Sie bitte Ihren behandelnden Frauenarzt nach einer Kopie Ihrer Befunde und Untersuchungsergebnisse. Bringen Sie diese Dokumente bitte zu Ihrem Termin bei uns mit.

Was ist eine Hysterektomie?

Eine Hysterektomie ist ein operativer Eingriff, bei dem die Gebärmutter ganz oder teilweise entfernt wird. Bei bestimmten Erkrankungen und Beschwerden kann die Entfernung der Gebärmutter sinnvoll sein und eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität bewirken. Wie jede Operation ist der Eingriff allerdings auch mit Risiken verbunden.

Man unterscheidet drei Formen der Hysterektomie.

  • Bei der supracervikalen Hysterektomie wird nur der Gebärmutterkörper entfernt. Die Eierstöcke, der Eileiter und der Gebärmutterhals bleiben erhalten.
  • Bei einer totalen Hysterektomie wird auch der Gebärmutterhals entfernt, doch die Eierstöcke und der Eileiter bleiben erhalten.
  • Eine radikale Hysterektomie ist meist nur bei bösartigen Krebserkrankungen notwendig. Bei dieser Operation wird der gesamte Gebärmutterkörper, der Gebärmutterhals, angrenzende Abschnitte der Scheide und manchmal auch die Lymphknoten im Becken, die Eileiter und die Eierstöcke entfernt.

Die Entfernung der Gebärmutter gehört zu den häufigsten Operationen in der Gynäkologie. Häufige Anlässe sind Myome oder Scheiden- und Gebärmuttersenkungen. Auch eine Endometriose oder besonders starke und schmerzhafte Regelblutungen können Gründe für eine Operation sein. Bei gutartigen Erkrankungen ist eine Operation aber nicht immer notwendig und es gibt Alternativen. Da es sich meist um einen planbaren Eingriff handelt, der nicht sofort durchgeführt werden muss, haben Sie genügend Zeit sich über die Operation zu informieren und die richtige Entscheidung zu treffen. Wenn Sie das Gefühl haben von einer ärztlichen Zweitmeinung profitieren zu können, machen Sie gerne einen Termin bei einem unserer Ärzte aus.

Hyterektomie in Bielefed

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