Infektionen in der Schwangerschaft

Infektionen Schwangerschaft

Es gibt einige Infektionskrankheiten, die in der Schwangerschaft sehr gefährlich für Ihr Kind werden können. Durch Impfungen können Sie vielen Krankheiten vorbeugen. Deshalb sollten Sie Ihren Impfschutz vor einer Schwangerschaft auffrischen lassen. Gegen andere Erkrankungen gibt es aber keine Impfungen. Hierzu zählen Cytomegalieviren, Parvoviren und Toxoplasmen, die Organschäden beim ungeborenen Kind verursachen können. Ob Sie Antikörper und damit Immunität gegen bestimmte Infektionskrankheiten haben, die in der Schwangerschaft Probleme machen, lässt sich mit einem einfachen Bluttest herausfinden. Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinie werden einige dieser Tests standardmäßig durchgeführt und von der Krankenkasse bezahlt.

In unserer Praxis können Sie darüber hinaus weitere sinnvolle Tests durchführen lassen. Zu Beginn der Schwangerschaft können wir überprüfen, ob sie Antikörper und Immunität gegen Toxoplasmose, Cytomegalie, Parvovirus B19 und Varizellen haben. Kurz vor der Geburt kann in der 36. Schwangerschaftswoche getestet werden, ob bei Ihnen eine Streptokokken-Infektion der Scheide vorliegt. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu diesen Krankheiten.

Infektionen Schwangerschaft, Antikörper-Test

Welche Infektionen sind gefährlich?

Eine Toxoplasmose in der Schwangerschaft ist nur dann gefährlich, wenn es sich um einen Erstinfektion handelt. Haben Sie bereits Antikörper gegen Toxoplasma gondii, ist die Gefahr für das ungeborenen Kind gering.

Die Toxoplasmose kann grippeähnliche Symptome und eine Lymphknotenschwellung hervorrufen. Meist verläuft die Erkrankung ohne Symptome. Aus diesem Grund kann eine Ansteckung mit Toxoplasmen leicht übersehen werden. Wenn sich das Kind im Mutterleib ansteckt, kann es zu schweren Schäden an Augen und Gehirn des Kindes kommen.

Die Ansteckung erfolgt häufig über Katzenkot, rohes Fleisch oder ungewaschenes Obst und Gemüse. Ein weiterer Infektionsherd sind Sandkästen und Böden, die mit Katzenkot verunreinigt sind.

Folgende Hygieneregeln sollte Sie als Schwangere beachten:

  • Tägliche Reinigung der Katzentoilette, da die Parasiteneier erst nach einiger Zeit infektiös werden. Schwangere sollten diese Arbeit nicht übernehmen.
  • Handschuhe zur Gartenarbeit tragen und anschließend die Hände gründlich waschen.
  • Kindersandkästen im Garten abdecken
  • Auf rohes Fleisch verzichten
  • Arbeitsgeräte, Flächen und Hände nach Kontakt mit rohem Fleisch gründlich waschen
  • Obst und Gemüse immer waschen und ggf. schälen
  • Gegenstände, die mit Katzenkot verunreinigt sind mit kochendem Wasser reinigen

Die Information, ob Sie gegen Toxoplasmen geschützt sind, erhalten wir durch eine Antikörperbestimmung aus Ihrem Blut. Falls Sie keine Antikörper haben, sollte in regelmäßigen Abständen eine Kontrolle erfolgen. Nicht alle Krankenkassen übernehmen hierfür die Kosten. Wir beraten Sie gerne.

Cytomegalie

Das Cytomegalievirus, kurz CMV, ist weit verbreitet und gehört zur Gruppe der Herpesviren. Es wird über Körperflüssigkeiten wie Speichel und Urin übertragen. Besonders häufig erfolgt eine Ansteckung durch engen Kontakt mit kleinen Kindern.

Eine CMV-Infektion verursacht bei gesunden Erwachsenen meistens keine oder nur leichte, grippeähnliche Beschwerden. Infiziert sich eine Frau erstmals während der Schwangerschaft, kann das Virus jedoch auf das ungeborene Kind übertragen werden. In seltenen Fällen können dadurch insbesondere das Gehör, das Gehirn und weitere Organe geschädigt werden. Risiko und mögliche Folgen hängen unter anderem vom Zeitpunkt der Infektion ab.

Was bedeuten CMV-Antikörper?

Mit einer Blutuntersuchung kann festgestellt werden, ob bereits früher Kontakt mit CMV bestand oder ob Hinweise auf eine frische Infektion vorliegen.

Nachgewiesene Antikörper bedeuten jedoch keinen vollständigen Schutz. Das Virus verbleibt nach einer Infektion im Körper und kann später wieder aktiviert werden. Außerdem ist eine erneute Infektion mit einem anderen Virusstamm möglich.

Auffällige oder unklare Antikörperbefunde müssen deshalb durch eine weiterführende Labordiagnostik beurteilt werden. Ein einzelner Antikörperwert erlaubt nicht immer eine sichere Aussage über den Zeitpunkt einer Infektion.

Die allgemeine Untersuchung auf CMV gehört nicht zur regulären Mutterschaftsvorsorge. Wir beraten Sie individuell über den möglichen Nutzen und die Grenzen einer Untersuchung.

Wie kann ich das Infektionsrisiko reduzieren?

Eine Impfung gegen CMV steht derzeit nicht zur Verfügung. Hygienemaßnahmen können das Ansteckungsrisiko reduzieren und sind besonders bei regelmäßigem Kontakt mit kleinen Kindern wichtig:

– Waschen Sie Ihre Hände gründlich mit Wasser und Seife, besonders nach dem Windelwechseln, Füttern, Naseputzen oder Kontakt mit Speichel.
– Teilen Sie Besteck, Trinkgefäße, Zahnbürsten und Handtücher nicht mit kleinen Kindern.
– Nehmen Sie Schnuller nicht selbst in den Mund.
– Essen Sie keine Reste vom Teller eines Kindes.
– Küssen Sie kleine Kinder möglichst nicht direkt auf den Mund.

Diese Empfehlungen sind auch dann sinnvoll, wenn bereits CMV-Antikörper nachgewiesen wurden.

Parvovirus B 19 Infektionen werden auch Ringelröteln genannt. Die Infektion wird über Speichel und Blut übertragen und beginnt mit meist mit Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und einem charakteristischen Hautausschlag. In 30-50 % der Fälle treten gar keine Symptome auf. Für das ungeborene Kind können Ringelröteln sehr gefährlich sein.  Eine Infektion im 1. Schwangerschaftsdrittel kann Fehlgeburten verursachen. Im 2. und 3. Schwangerschaftsdrittel kann das Virus beim Kind eine Blutarmut und einen sogenannten Hydrops fetalis verursachen. Blutbildungsstörung des Kindes müssen durch Ultraschallkontrollen überwacht werden. Wenn sich eine Blutarmut ausbildet, kann intrauterin eine Bluttransfusion durchgeführt werden. Hiermit hat das ungeborene Kind gute Chancen. Zeigen sich über 10 Wochen keine auffälligen Befunde im Ultraschall, ist eine Gefährdung des Kindes unwahrscheinlich.

Ungefähr 50 % aller Schwangeren haben schon Kontakt mit dem Virus gehabt und dadurch einen Immunschutz. Durch einen Antikörpertest im Blut kann nachgewiesen werden, ob bei Ihnen ein Schutz vor Ringelröteln besteht. Sollten Ringelröteln in Ihrem Umfeld auftreten, wird der Test von der Krankenkasse bezahlt. Ansonsten muss er selbst bezahlt werden.

Es gibt leider keinen Impfstoff gegen Ringelröteln und es ist auch schwer sich gegen das Virus zu schützen. Personen mit Ringelröteln sind bereits 1-2 Wochen vor dem Auftreten von Symptomen ansteckend.

B-Streptokokken

Streptokokken der Gruppe B, kurz GBS, kommen bei einem Teil der Schwangeren im Genital- oder Darmbereich vor. Diese Besiedlung verursacht meistens keine Beschwerden und ist für die Schwangere in der Regel harmlos.

Während der Geburt können die Bakterien jedoch auf das Kind übertragen werden. In seltenen Fällen kann dadurch eine schwere Infektion des Neugeborenen entstehen.

Wie wird auf B-Streptokokken untersucht?

Mit einem kombinierten Abstrich aus dem Scheiden- und Analbereich kann festgestellt werden, ob eine GBS-Besiedlung vorliegt. Die Untersuchung wird üblicherweise zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche durchgeführt.

Die routinemäßige Untersuchung gehört derzeit nicht generell zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten dennoch. Bei privat versicherten Frauen richtet sich die Erstattung nach dem individuellen Tarif.

Was passiert bei einem positiven Befund?

Wird GBS nachgewiesen, wird der Befund im Mutterpass dokumentiert. Während der Geburt erhalten Sie eine Antibiotikaprophylaxe über die Vene. Abhängig vom verwendeten Antibiotikum und vom Geburtsverlauf werden mehrere Dosen in festgelegten Zeitabständen gegeben.

Diese Behandlung dient nicht der Therapie einer Erkrankung der Mutter, sondern soll das Risiko einer frühen GBS-Infektion des Neugeborenen reduzieren.

Eine vorsorgliche Antibiotikabehandlung bereits während der Schwangerschaft ist bei einer reinen GBS-Besiedlung normalerweise nicht erforderlich. Eine nachgewiesene Harnwegsinfektion oder andere besondere Befunde werden davon unabhängig behandelt.

Informieren Sie die Geburtsklinik bei der Aufnahme über einen positiven GBS-Befund und bringen Sie Ihren Mutterpass mit.