Infektionen in der Schwangerschaft
Es gibt einige Infektionskrankheiten, die in der Schwangerschaft sehr gefährlich für Ihr Kind werden können. Durch Impfungen können Sie vielen Krankheiten vorbeugen. Deshalb sollten Sie Ihren Impfschutz vor einer Schwangerschaft auffrischen lassen. Gegen andere Erkrankungen gibt es aber keine Impfungen. Hierzu zählen Cytomegalieviren, Parvoviren und Toxoplasmen, die Organschäden beim ungeborenen Kind verursachen können. Ob Sie Antikörper und damit Immunität gegen bestimmte Infektionskrankheiten haben, die in der Schwangerschaft Probleme machen, lässt sich mit einem einfachen Bluttest herausfinden. Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinie werden einige dieser Tests standardmäßig durchgeführt und von der Krankenkasse bezahlt.
In unserer Praxis können Sie darüber hinaus weitere sinnvolle Tests durchführen lassen. Zu Beginn der Schwangerschaft können wir überprüfen, ob sie Antikörper und Immunität gegen Toxoplasmose, Cytomegalie, Parvovirus B19 und Varizellen haben. Kurz vor der Geburt kann in der 36. Schwangerschaftswoche getestet werden, ob bei Ihnen eine Streptokokken-Infektion der Scheide vorliegt. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu diesen Krankheiten.
Welche Infektionen sind gefährlich?
Eine Toxoplasmose in der Schwangerschaft ist nur dann gefährlich, wenn es sich um einen Erstinfektion handelt. Haben Sie bereits Antikörper gegen Toxoplasma gondii, ist die Gefahr für das ungeborenen Kind gering.
Die Toxoplasmose kann grippeähnliche Symptome und eine Lymphknotenschwellung hervorrufen. Meist verläuft die Erkrankung ohne Symptome. Aus diesem Grund kann eine Ansteckung mit Toxoplasmen leicht übersehen werden. Wenn sich das Kind im Mutterleib ansteckt, kann es zu schweren Schäden an Augen und Gehirn des Kindes kommen.
Die Ansteckung erfolgt häufig über Katzenkot, rohes Fleisch oder ungewaschenes Obst und Gemüse. Ein weiterer Infektionsherd sind Sandkästen und Böden, die mit Katzenkot verunreinigt sind.
Folgende Hygieneregeln sollte Sie als Schwangere beachten:
- Tägliche Reinigung der Katzentoilette, da die Parasiteneier erst nach einiger Zeit infektiös werden. Schwangere sollten diese Arbeit nicht übernehmen.
- Handschuhe zur Gartenarbeit tragen und anschließend die Hände gründlich waschen.
- Kindersandkästen im Garten abdecken
- Auf rohes Fleisch verzichten
- Arbeitsgeräte, Flächen und Hände nach Kontakt mit rohem Fleisch gründlich waschen
- Obst und Gemüse immer waschen und ggf. schälen
- Gegenstände, die mit Katzenkot verunreinigt sind mit kochendem Wasser reinigen
Die Information, ob Sie gegen Toxoplasmen geschützt sind, erhalten wir durch eine Antikörperbestimmung aus Ihrem Blut. Falls Sie keine Antikörper haben, sollte in regelmäßigen Abständen eine Kontrolle erfolgen. Nicht alle Krankenkassen übernehmen hierfür die Kosten. Wir beraten Sie gerne.
Die Cytomegalie ist mit 1% Prozent die häufigste Infektionskrankheit während der Schwangerschaft. Das Cytomegalievirus (CMV) wird über Geschlechtsverkehr, Speichel, Urin und oder Muttermilch übertragen. Eine Infektion verläuft meist ohne wesentliche Symptome ab. Trotzdem kommt es bei jeder 10. Infektion vor allem im 1. oder 2. Schwangerschaftsdrittel zu einer Organschädigung des Kindes. Betroffen sind meist das Gehirn und die Leber.
Das Risiko während der Schwangerschaft an einer CMV-Infektion zu erkranken betrifft Frauen, die keine Antikörper gegen das Virus haben. Etwa 50% der Schwangeren in Deutschland haben die Infektion schon einmal durchgemacht und sind damit immun gegen das Virus. Wir bieten Ihnen einen Antikörper-Test an, um festzustellen, ob bei Ihnen Immunität vorliegt. Dieser Test ist noch kein Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinie.
Falls Sie keine CMV-Antikörper haben, müssen Sie sich besonders in der Schwangerschaft schützen. Weil es auch keinen Impfstoff gibt, sollten Sie bestimmte Hygieneregeln beachten
- Kinder sollten möglichst nicht auf den Mund oder die Wangen geküsst werden.
- Sie sollten nicht die Essensreste von Kindern verzehren.
- Nehmen Sie den Schnuller nicht in den Mund.
- Besteck, Tassen, Handtücher sollten nicht gemeinsam benutzt werden.
Nach dem Windelwechsel, Füttern, Nase putzen oder dem Berühren von stark bespeicheltem Spielzeug, sollten Sie Ihre Hände mit Seife unter warmem Wasser waschen.
Parvovirus B 19 Infektionen werden auch Ringelröteln genannt. Die Infektion wird über Speichel und Blut übertragen und beginnt mit meist mit Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und einem charakteristischen Hautausschlag. In 30-50 % der Fälle treten gar keine Symptome auf. Für das ungeborene Kind können Ringelröteln sehr gefährlich sein. Eine Infektion im 1. Schwangerschaftsdrittel kann Fehlgeburten verursachen. Im 2. und 3. Schwangerschaftsdrittel kann das Virus beim Kind eine Blutarmut und einen sogenannten Hydrops fetalis verursachen. Blutbildungsstörung des Kindes müssen durch Ultraschallkontrollen überwacht werden. Wenn sich eine Blutarmut ausbildet, kann intrauterin eine Bluttransfusion durchgeführt werden. Hiermit hat das ungeborene Kind gute Chancen. Zeigen sich über 10 Wochen keine auffälligen Befunde im Ultraschall, ist eine Gefährdung des Kindes unwahrscheinlich.
Ungefähr 50 % aller Schwangeren haben schon Kontakt mit dem Virus gehabt und dadurch einen Immunschutz. Durch einen Antikörpertest im Blut kann nachgewiesen werden, ob bei Ihnen ein Schutz vor Ringelröteln besteht. Sollten Ringelröteln in Ihrem Umfeld auftreten, wird der Test von der Krankenkasse bezahlt. Ansonsten muss er selbst bezahlt werden.
Es gibt leider keinen Impfstoff gegen Ringelröteln und es ist auch schwer sich gegen das Virus zu schützen. Personen mit Ringelröteln sind bereits 1-2 Wochen vor dem Auftreten von Symptomen ansteckend.
Bei 15 % aller Schwangeren sind im Genitalbereich Streptokokken der Gruppe B nachweisbar. Infektionen mit diesen Bakterien laufen meist unbemerkt ab und sind normalerweise ungefährlich. Kommt allerdings das Kind unter der Geburt mit B- Streptokokken aus der Scheide in Kontakt, können die Bakterien eine lebensgefährliche Blutvergiftung verursachen.
Ob Streptokokken der Gruppe B in Ihrer Scheide vorkommen, können wir mit einer einfachen Abstrich-Untersuchung herausfinden. Diese Untersuchung wird aktuell leider nicht von den Krankenkassen bezahlt. Die gültige Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe rät allerdings in der 36. Schwangerschaftswoche bei allen Schwangeren den Abstrich durchzuführen. Zwischen der 36. Schwangerschaftswoche und der Entbindung können Sie sich natürlich weiterhin mit den Bakterien infizieren, aber einen Großteil der Schwangeren mit B- Streptokokken kann so erkannt werden.
Werden B-Streptokokken nachgewiesen, wird dieser Befund in Ihren Mutterpass eingetragen. Beginnt die Geburt, wird dann im Kreißsaal bei Ihnen eine einmalige Antibiotikatherapie durchgeführt. Hierdurch kann eine Infektion des Kindes häufig verhindert werden.